Wie bekomme Sie oder Ihr Kind ein Rezept?
Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung mit der gesetzlichen Krankenkassen und wird von Ihrem Arzt verordnet. Bevor Sie eine Ergotherapie erhalten, konsultieren Sie zunächst also Ihren Hausarzt. Er kennt Ihren Gesundheitszustand sowie Ihre Bedürfnisse und weiß, welche Behandlung am sinnvollsten und angezeigt ist. So ist es z.B. Möglich, das neben einer Ergotherapie auch weitere Maßnahmen erforderlich sein können. Sofern nun eine Ergotherapie durch Ihren Arzt empfohlen wird, stellt er Ihnen eine Heilmittelverordnung aus. Hier können Sie Ihren Wunsch nach einer Ergotherpiepraxis die Sie kennen äußern.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Ergotherapie. Hierzu schicken Sie die ärztliche HeilmittelVerodnung, den ärztlichen Befundbericht und, bei einer Folgebehandlung, den ergotherapeutischen Bericht Ihrer Krankenkasse, mit der Bitte um Kostenübernahme, zu.
Als privatversicherte Person genügt eine formlose Verordnung Ihres Hausarztes.
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Ansicht Heilmittelverordnung Ergotherapie Ansicht Rezepte u/o Verordnungen
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Welcher Art kann eine Verordnung sein?
Als Heilmittel sind per HeilmittelVerordnung n.a. folgende ergotherapeutische Behandlung möglich:
sensomotorisch-perzeptiv;
motorisch-funktionell;
psychisch-funktionelle;
Hirnleistungstraining / Neurophysiologisch orientiert
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Wie erfolgt die Behandlung ?

Die Behandlung kann in der Praxis als Einzel- und Gruppenbehandlung aber auch als Hausbesuch durchgeführt werden. Der Hausbesuch kommt zum Tragenwenn Sie nicht mobil sind, bei der Beratung zur Integration sowie auch bei der Therapie von Kindern in Ihrem Kindergarten oder der Schule.
In der ersten Therapieeinheit führe ich mit Ihnen ein Anamnesegespräch. In diesem Gespräch wird über die Vorgeschichte, die derzeitige Situation, evtl. Begleiterkrankungen und ähnliches gesprochen, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten. Hier entsteht eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung, in der gemeinsam die individuellen Ziele erarbeitet werden. So werden wir einen optimierten Behandlungsplan erstellten und die entsprechenden Behandlungsmethoden, Medien und Ziele auswähen. Dabei gebe ich Ihnen gezielte Anleitungen für den häuslichen Alltag und unterstütze Ihre Schritte zur Selbstständigkeit.

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Wo findet die Behandlung statt?
Sie haben die Möglichkeit die Behandlung in meinen Praxisräumen oder bei Ihnen zu Hause, in Form eines Hausbesuches, wahr zunehmen.
Hausbesuche haben für Sie den Vorteil, das Sie die Ergotherapie nutzen können, obgleich Sie bzw. Ihr Kind evtl. nicht mobil sind. Sie können unabhängig von anderen Personen und / oder zusätzlichen Kosten z.B. für Fahrdienste etc. Termine für Ihre Ergotherapie vereinbaren. Der Hausbesuch hat weiter den Vorteil, das Sie Umstellungs- bzw. Anpassungsmöglichkeiten erfahren, welchen Sie zur optimalen Alltagsbewältigung auch tatsächlich nutzen können. Gerade bei erworbenen Bewegungsdefiziten unterstützt Sie die Ergotherapie, wieder mit Spaß und Freude aktiv am Leben teilzunehmen.
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Wie läuft der erste Termin?
Zu Ihrer ersten ergotherapeutischen Behandlung bringen Sie mindestens eine dreiviertel Stunde Zeit, bequeme Kleidung, Ihre Versicherungskarte und das Rezept, sofern sie auf ärztliche Anweisung/Verordnung kommen, ca. 20 bis 30€ ggf. für den leidigen Eigenanteil, sofern Sie gesetzlich versichert sind und natürlich das Wichtigste, gute Laune.
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Gibt es weiterführende Informationen?
Schauen sie einfach unter dem Punkt Ergotherapie und hier auch unter Begriffe und Bereiche. Hier finden Sie Erklärungen zu den vielfältigen Möglichkeiten, Begriffen und Methoden der Ergotherapie.
Weitere Fragen zu Verordnungen, Behandlungen und Therapieablauf beantworte ich gerne unter 0160-97906581 oder besser und ausführlich per E-mail an info[a]ergo-manuela.de.
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Zusätzliche Informationen für Privatversicherte bitte hier klicken.
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